Schulung zum § 8 a SGB VIII
Der Schutzauftrag besteht schon lange und wurde seit dem 01.10.2005 durch den § 8a SGB VIII konkretisiert. Seit Januar 2012 kamen durch das Inkrafttreten des Bundeskinderschutzes noch weitere Aufgaben hinzu. Jugendämter und freie Träger der Jugendhilfe, somit auch Kindertageseinrichtungen, sind aufgefordert, eine Verantwortungsgemeinschaft einzugehen.
Als Kindertagesstätte haben Sie einen Schutzauftrag und stehen damit vor der Herausforderung, Gefährdungen des Kindeswohls zu erkennen und entsprechende Schritte zum Schutz des Kindes einzuleiten. Doch was bedeutet „Kindeswohlgefährdung“? Wie erkenne ich eine Gefährdung und wie mache ich die richtige Einschätzung? Verdächtigungen auf Kindeswohlgefährdung können ebenso belastend sein wie das Verschweigen von Misshandlungen von Kindern. In Ihrer Kita haben Sie die Aufgabe, Nähe und Schutz für Kinder zu gewährleisten.
Status:
Kursnr.: BW-241108
Beginn: Di., 19.11.2024, 08:30 - 16:00 Uhr
Dauer: 1
Kursort: Goethestr. 8, Hamm
Gebühr: 110,00 € (inkl. MwSt.)
Goethestr. 8
59065 Hamm