Qualifizierung zur Fachkraft im Kinderschutz
Durch das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) ist die Praxis der Jugendhilfe erneut aufgefordert, die fachlichen Standards im Kinderschutz weiterzuentwickeln. Im Fokus stehen dabei das rechtzeitige Anbieten von Hilfen für belastete Familien sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit von Institutionen im Kinderschutz. Im Zuge des BKiSchG wurde auch § 8a SGB VIII „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ überarbeitet und neu sortiert. Als zentrale Aufgabe für Mitarbeiter*innen in Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe ist weiterhin formuliert, Signale von Kindeswohlgefährdungen zu erkennen und deren Risiken für die Kinder im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Kinder, Jugendliche und Eltern in die Einschätzung der Gefährdungssituation einbezogen werden müssen. Die Umsetzung des Schutzauftrags beschreibt somit einen Prozess zwischen Helfer*innen, Eltern und Kindern, der nicht ohne Kontakt und Beziehungsaufnahme zu denken ist. Unterschiedliche Einschätzungen der Fachkräfte und der Familie und Konflikte sind bei Themen wie Misshandlung, sexuelle Gewalt und Vernachlässigung unausweichlich und führen häufig zu Verunsicherung im Handeln. Die Weiterbildung will die Teilnehmer*innen mit den aktuellen fachlichen Grundlagen des Kinderschutzes vertraut machen und die erforderlichen Kompetenzen für ein qualifiziertes und besonnenes Handeln in eigenen Gefährdungsfällen vermitteln. Die Teilnehmer*innen können so in ihrer Institution und in ihrem Team Expert*innen für Kinderschutzfragen werden.
Ziele der Weiterbildung „Fachkraft im Kinderschutz“ in Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzbund Köln:
Kenntnisse über Formen, Ursachen und Dynamik von Gewalt in Familien
Verständnis der Prozessorientierung im Kinderschutz
Kenntnisse über verschiedene Methoden und Instrumente der Gefährdungseinschätzung und des Fallverstehens und deren Anwendung
Klarheit über rechtliche Rahmenbedingungen
Schutz von Kindern in Zusammenarbeit mit Eltern
Methoden der Gesprächsführung mit Eltern und Kindern
Verständnis der Handlungslogik der eigenen und kooperierender Institutionen
Kenntnisse über Verstrickungsrisiken zwischen Helfer- und Familiensystem
METHODIK/ DIDAKTIK:
Während der gesamten Weiterbildung wird die Vermittlung und Vertiefung des Fachwissens durch den Austausch über Erfahrungen der Teilnehmer*innen aus der praktischen Arbeit ergänzt. Jeder Weiterbildungsteil ist in mehrere Arbeitseinheiten gegliedert. Die Wissensvermittlung findet im Plenum statt, in Kleingruppen werden die theoretischen Grundlagen mit praktischen Beispielen und Übungen vertieft. Zu den sachbezogenen Themen werden den Teilnehmer*innen Arbeitsmaterialien und Handouts zur Verfügung gestellt
INHALTE:
Modul 1: 02.09.2024 von 10:00 – 17.00 Uhr / 03.09.2024 von 09:00 – 16.00 Uhr
Kontexte der Kindeswohlgefährdung
Einführung in die Weiterbildung
Familiäre Risikokonstellationen
Unterschiedliche Formen der Kindeswohlgefährdung und deren Dynamik
Kinder als Betroffene und Akteure in Gewaltkontexten
Risiken und Ressourcen
Modul 2: 23.09.2024 von 10:00 – 17.00 Uhr / 24.09.2024 von 09:00 – 16.00 Uhr
Gefährdungseinschätzung und rechtliche Rahmenbedingungen im Kinderschutz
Anknüpfung an Modul 1 – Vertiefung
Instrumente, Methoden und Verfahren zur Gefährdungseinschätzung
Stolpersteine bei der Risikoeinschätzung
Schutzauftrag und rechtliche Verortung
Datenschutzrechtliche Aspekte des Schutzauftrags
Modul 3: 11.11.2024 von 10:00 – 17.00 Uhr / 12.11.2024 von 09:00 – 16.00 Uhr
Kontakt im Konflikt – Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern bei Gefährdungseinschätzung und Hilfeplanung
Einbeziehen von Kindern und Jugendlichen
Einbeziehen von Eltern
Fälle und Fallen in der Kinderschutzarbeit
Helfer, Kind und Eltern im Blick
Modul 4: 09.12.2024 von 10:00 – 17.00 Uhr / 10.12.2024 von 09:00 – 16.00 Uhr
Kooperation im Hilfesystem – Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe
Kooperation und Koordination als mehrdimensionale Beziehung
Jugendhilfe, Schule, Gesundheitswesen und Justiz
Grenzverletzungen in Institutionen
Standards im Kinderschutz
Status:
Kursnr.: BW-241209
Beginn: Mo., 02.09.2024, 09:00 - 16:00 Uhr
Dauer: 8
Kursort: Goethestr. 8, Hamm
Gebühr: 1250,00 € (inkl. MwSt.)
Goethestr. 8
59065 Hamm