Qualifizierung Fachkraft im Kinderschutz
Durch das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutz¬gesetz (BKiSchG) ist die Praxis der Jugendhilfe erneut aufgefordert,
die fachlichen Standards im Kinderschutz weiterzuentwickeln.
Im Fokus stehen dabei das rechtzeitige Anbieten von Hilfen für belastete Familien sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit von Institutionen im Kinderschutz.
Im Zuge des BKiSchG wurde auch § 8a SGB VIII „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ überarbeitet und neu sortiert.
Als zentrale Aufgabe für Mitarbeiter*innen in Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe ist weiterhin formuliert,
Signale von Kindeswohlgefährdungen zu erkennen und deren Risiken für die Kinder im Zusammenwirken mehrerer Fach-kräfte einzuschätzen.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Kinder, Jugendliche und Eltern in die Einschätzung der Gefährdungs-situation einbezogen werden müssen.
Die Umsetzung des Schutzauftrags beschreibt somit einen Prozess zwischen Helfer*innen, Eltern und Kindern,
der nicht ohne Kontakt und Beziehungsaufnahme zu denken ist.
Unterschiedliche Einschätzungen der Fachkräfte und der Familie und Konflikte sind bei Themen wie Miss¬handlung,
sexuelle Gewalt und Vernachlässigung unausweichlich und führen häufig zu Verunsicherung im Handeln.
Die Weiterbildung will die Teilnehmer*innen mit den aktuellen fachli¬chen Grundlagen des Kinderschutzes vertraut machen
und die erforderlichen Kompetenzen für ein qualifiziertes und besonnenes Handeln in eigenen Gefährdungsfällen vermitteln.
Die Teilnehmer*innen können so in ihrer Institution und in ihrem Team Expert*innen für Kinderschutzfragen werden.
Ziele der Weiterbildung „Fachkraft im Kinderschutz“ in Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzbund Köln:
• Kenntnisse über Formen, Ursachen und Dynamik von Gewalt in Familien
• Verständnis der Prozessorientierung im Kinderschutz
• Kenntnisse über verschiedene Methoden und Instrumente der Gefährdungseinschätzung und des Fallverstehens und deren Anwendung
• Klarheit über rechtliche Rahmenbedingungen
• Schutz von Kindern in Zusammenarbeit mit Eltern
• Methoden der Gesprächsführung mit Eltern und Kindern
• Verständnis der Handlungslogik der eigenen und kooperierender Institutionen
• Kenntnisse über Verstrickungsrisiken zwischen Helfer- und Familien¬system
METHODIK/ DIDAKTIK:
Während der gesamten Weiterbildung wird die Vermittlung und Vertiefung des Fachwissens durch den Austausch über Erfahrungen der Teilnehmer*innen aus der praktischen Arbeit ergänzt. Jeder Weiterbildungsteil ist in mehrere Arbeitseinheiten gegliedert. Die Wissensvermittlung findet im Plenum statt, in Kleingruppen werden die theoretischen Grundlagen mit praktischen Beispielen und Übungen vertieft. Zu den sachbezogenen Themen werden den Teilnehmer*innen Arbeitsmaterialien und Handouts zur Verfügung gestellt.
INHALTE:
Modul 1: 27.01.2025 von 10:00 – 17.00 Uhr / 28.01.2025 von 09:00 – 16.00 Uhr
Kontexte der Kindeswohlgefährdung
Einführung in die Weiterbildung
• Familiäre Risikokonstellationen
• Unterschiedliche Formen der Kindeswohlgefährdung und deren Dynamik
• Kinder als Betroffene und Akteure in Gewaltkontexten
• Risiken und Ressourcen
Modul 2: 17.02.2025 von 10:00 – 17.00 Uhr / 18.02.2025 von 09:00 – 16.00 Uhr
Gefährdungseinschätzung und rechtliche Rahmenbedingungen im Kinderschutz
Anknüpfung an Modul 1 – Vertiefung
• Instrumente, Methoden und Verfahren zur Gefährdungseinschätzung
• Stolpersteine bei der Risikoeinschätzung
• Schutzauftrag und rechtliche Verortung
• Datenschutzrechtliche Aspekte des Schutzauftrags
Modul 3: 17.03.2025 von 10:00 – 17.00 Uhr / 18.03.2025 von 09:00 – 16.00 Uhr
Kontakt im Konflikt – Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern bei Gefährdungseinschätzung und Hilfeplanung
• Einbeziehen von Kindern und Jugendlichen
• Einbeziehen von Eltern
• Fälle und Fallen in der Kinderschutzarbeit
• Helfer, Kind und Eltern im Blick
Modul 4: 07.04.2025 von 10:00 – 17.00 Uhr / 08.04.2025 von 09:00 – 16.00 Uhr
Kooperation im Hilfesystem – Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe
• Kooperation und Koordination als mehrdimensionale Beziehung
• Jugendhilfe, Schule, Gesundheitswesen und Justiz
• Grenzverletzungen in Institutionen
• Standards im Kinderschutz
Für Mitarbeiter*innen der AWO RLE beträgt die Gebühr 1250,00€.
Der Nachlass wird intern verrechnet.
Status:
Kursnr.: BW-25-002Q
Beginn: Mo., 27.01.2025, 10:00 - 17:00 Uhr
Dauer: 8
Kursort: Goethestr. 8, Hamm
Gebühr: 1340,00 € (inkl. MwSt.)
Goethestr. 8
59065 Hamm